Umwelttechnik
Nach der letzten Änderung (Stand 6. Dezember 2011) richtet sich die Förderrichtlinie "Umwelttechnik" an Unternehmen, bevorzugt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Beschränkung der Unternehmensförderung auf KMU wurde aufgehoben.
- Entwicklungsarbeiten (wie Konzeption, Planung, Erprobung, Bau von Mustern und Demonstratoren) von Anlagen und Anlagenteilen sowie Komponenten von Anlagen in Produktionsprozessen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und Umweltleistung; dazu gehören sowohl umwelttechnische Anlagen im engeren Sinne (Anlagen zur Abwasserbehandlung, Abluftreinigung, Abfallbehandlung oder Energienutzung) als auch Anlagen zur Produktion, Ver-, Be- und Weiterverarbeitung sowie die dazugehörige technische betriebliche Infrastruktur.
- Entwicklung und Optimierung von Verfahren, Prozessen und Abläufen, die zu einem verstärkten Einsatz insbesondere von
- erneuerbaren Energien,
- Energien, nachwachsenden Rohstoffen, die nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion stehen, umweltschonenden Substanzen zur Substitution umweltschädigender oder begrenzt verfügbarer Stoffe,
- Energie- und materialsparenden Techniken oder
- intelligenten ressourcenschonenden Regel- und Steuertechniken führen
- Entwicklung umweltfreundlicher, nachhaltiger Zwischen-, Halb- und Endprodukte (wie „Green Products“), die sich durch ein ökologisches Design, eine gute Rezyklierbarkeit, die Vermeidung und Verminderung Umwelt schädigender Materialien und eine energie- und emissionsarme Herstellung auszeichnen.
- Begleitend zu den Punkten 1. bis 3. können zusätzlich durchgeführt und erstellt werden
- Methodenentwicklungen und –erprobungen zur Bewertung von Umwelttechniken und deren Umweltleistung,
- Konzepte zur Optimierung der Logistik und Betriebs- bzw. Arbeitsorganisation, die zu einer deutlichen Verbesserung der Ressourceneffizienz führen,
- Vermarktungskonzepte zur Verbreitung und Marktdurchdringung ressourceneffizienter Techniken und Verfahren und
- Konzepte und Initiativen zur Verbesserung der Exportfähigkeit.
Für das Programm stehen in der Förderperiode 2007-2013 insgesamt 4,2 Mio. Euro EFRE-Mittel zur Verfügung, die durch den gleichen Betrag aus Haushaltsmitteln des Landes kofinanziert werden.
Letzter Stichtag zum Einreichen von Projektskizzen war der 1. September 2012.
Bitte verwenden Sie zum Einreichen einer Projektskizze die folgenden Formulare:
- EFRE-Projektskizze Umwelttechnik - Allgemein
- EFRE-Projektskizze Umwelttechnik - Finanzplan
- EFRE-Konsortialpartner
- EFRE-De-minimis-Erklärung
Ansprechpartner zur Förderrichtlinie:
Katrin Hohbach
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ref. 24 Umwelttechnik, Forschung, Ökologie
Tel.: 0711 126 2672
katrin hohbachLhm9∂um bwl de
Ansprechpartner zu fachlichen Fragen und der Konsortialbildung:
Silke Bohrmann
Projektträger Karlsruhe
Bereich Baden-Württemberg Programme
Tel.: 0721 608 25294
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Ansprechpartner für finanztechnische Fragen:
Rita Brotsmann
Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank- (L-Bank)
Bereich Finanzhilfen
Tel.: 0721 150 3872
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