Antragstellung

Informationen zur Antragstellung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Akteure der Forschungslandschaft, insbesondere

  • Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen/-institute, sowohl öffentliche als auch private

  • Kommunen/kommunale Zweckverbände und private Betreiber für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (= KMU)

  • Mit dem Themenschwerpunkt befasste Bundes- oder Landesdienststellen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden hier besonders ermuntert, Förderanträge zu stellen. Für sie gibt es besondere Förderbedingungen und Förderanreize.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein breites Spektrum von aktuellen Bildungs- und Forschungsthemen. Dieses reicht z. B. von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis zur vorwettbewerblichen Entwicklung. Die Förderung basiert in der Regel auf Förderprogrammen in Verbindung mit Förderrichtlinien und die Gewährung einer Zuwendung richtet sich nach den Grundsätzen des BMBF und BMWi für die Projektförderung

  • auf Kostenbasis für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • auf Ausgabenbasis für die übrigen Antragsteller.

Wie wird gefördert?

Bei der BMBF-Projektförderung werden Zuwendungen gewährt. Zuwendungsempfänger erhalten in der Regel nicht rückzahlbare Zuschüsse. 

Die Antragstellung erfolgt mit Hilfe des elektronischen Antrags- und Angebotssystems "easyonline". Mit diesem System können Projektskizzen und Förderanträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen erstellt werden.
Auf diesem Server finden Sie auch weitere Informationen wie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen: Der Formularschrank des BMBF und BMWi (siehe Infobox).

Wer informiert und berät auf Bundesebene?

Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern steht ein breites und unentgeltliches Beratungsangebot von der ersten Projektidee bis zur Verwertung der Projektergebnisse offen. Ansprechpartner zu den einzelnen Förderrichtlinien sind in der Regel die thematisch ausgerichteten Projektträger. Diese finden Sie jeweils in den entsprechenden Förderbekanntmachungen oder in der Gesamtübersicht zu Projektträgern. Wenn Sie als Förderinteressent eine schnelle und unbürokratische Auskunft oder den richtigen Ansprechpartner für Ihre Projektidee suchen, informiert Sie auch die KMU-Förderberatung, deren Team kleine und mittelständische Unternehmen berät sowie die Förderberatung "Forschung und Innovation " des Bundes beim Projektträger Jülich (BMBF-Förderung).

Tipps für Antragsteller

Für "Antragsneulinge" ist es empfehlenswert, zunächst eine Beratung durch den jeweils zuständigen Ansprechpartner beim Projektträger in Anspruch zu nehmen, um sich den Einstieg in die Förderung zu erleichtern und ggf. eine Projektskizze vorzulegen, in der Sie kurz und prägnant Ihr geplantes Projekt vorstellen. Die Förderchancen lassen sich dadurch besser abschätzen und der Projektträger kann beraten und Empfehlungen für die formale Antragstellung im Hinblick auf laufende Förderrichtlinien geben. Die Förderrichtlinie gibt dann die jeweiligen Fördermodalitäten vor.

Allgemeine Fördervoraussetzungen für Zuwendungen

Die geplanten Arbeiten müssen der Zweckbestimmung des Haushaltstitels entsprechen:

  • das Projekt darf noch nicht begonnen sein (Subsidaritätsprinzip = Nachrangigkeitsprinzip)
  • der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Deutschland haben
  • er sollte eine angemessene Eigenbeteiligung mitbringen
  • die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Projektes muss gegeben sein.

Die Förderquote zur Bemessung des BMBF-Anteils an den Gesamtkosten/-ausgaben bemisst sich u. a. nach:

  • den nationalen Förderquoten unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU- Kommission
  • der Rechtsform des Zuwendungsempfängers (z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 % der Gesamtkosten plus etwaiger Zuschläge/Boni, Hochschulen bis zu 100 % der forschungsbedingten Mehrausgaben)
  • dem Verhältnis zwischen angewandter Forschung und Grundlagenforschung (je näher die Entwicklung der Umsetzung am Markt ist, umso geringer wird die Förderquote)
  • bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach der Größe des Unternehmens (für Unternehmen, die die KMU-Definition erfüllen, Bonus bis zu 20 %)

Voraussetzungen für ein KMU:

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio Euro oder
  • Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio Euro

siehe auch KMU-Definition

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Sekretariat Karlsruhe

Solvig Grünitz

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu