Neue Förderrichtlinie für die nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung in der nuklearen Sicherheitsforschung und der Strahlenforschung. BAnz vom 29.07.2021.

Förderziel

Deutschland wird mit Ablauf des Jahres 2022 die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung beenden. Für den sicheren restlichen Leistungsbetrieb sowie den anschließenden mehrjährigen Stilllegungsbetrieb bleibt eine konti­nuierliche technisch-wissenschaftliche Begleitung auf höchstem Niveau sowie der Erhalt der notwendigen nationalen Expertise auch für die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien dringend notwendig.

Die Förderrichtlinie erfüllt den Zweck des Kompetenzerhalts in der nuklearen Sicherheitsforschung, es werden komplementär zur langfristig angelegten institutionellen Förderung grundlegende Fragestellungen im Bereich der Reaktorsicherheits- der Entsorgungs- und der Strahlenforschung behandelt, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.

Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts ist der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen (Bachelor, Master, Promotionen und Habilitationen); die Stärkung der Vernetzung mit internationalen, insbesondere europäischen Forschergruppen (u. a. durch gemeinsame Forschungsarbeiten an ausländischen, kerntechnischen Infrastrukturen), die Verbesserung des Zugangs deutscher Forscher zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen auch im Ausland, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte. Insbesondere ist eine KMU-Beteiligung erwünscht.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit.

Ziel ist der Kompetenzerhalt an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in Unternehmen und Behörden. Die Nachwuchsförderung im Rahmen dieser Bekanntmachung soll insbesondere dem Erhalt und der Erweiterung von strahlenbiologischer und -physikalischer, sowie radiochemischer und kerntechnischer Kompetenz in Deutschland dienen.

Ein weiterer wesentlicher Faktor liegt künftig in der Stärkung der globalen Perspektive der Nuklearen Sicherheits-, Entsorgungs- und Strahlenforschung durch den Ausbau der Vernetzung innerhalb der Europäischen Union und den Aufbau des entsprechenden Fachwissens, das internationale Expertise einbezieht, bei Experten in Deutschland.

Gefördert werden sollen in der Regel Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, um so einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in innovative Dienstleistungen und Produkte einerseits und die Stärkung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses andererseits zu erreichen. Die Integration von Maßnahmen zur Nachwuchsförderung wird erwartet. Die Förderung einer Nachwuchsgruppe ca. alle zwei Jahre ist vorgesehen.

Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen: Es gibt keinen konkreten Stichtag. Vorgesehen ist die Begutachtung in Form einer Gutachtersitzung, die etwa zweimal pro Jahr stattfinden soll.

Vollständiger Bekanntmachungstext: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/07/2021-07-29-Bekanntmachung-Zuwendungen-SiFo.html

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

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76344 Eggenstein-Leopoldshafen

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Sekretariat Karlsruhe

Solvig Grünitz

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Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
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