Regionale Konzepte zur Nutzung grünen Wasserstoffs (RWK)

– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –

Dezentrale Wasserstoffkonzepte sind ein wichtiger Baustein für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Erzeugung des Wasserstoffs mittels Elektrolyse räumlich verteilt ist und die Elektrolyseure mit Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Verteilnetzebene oder mittels eines Direktanschlusses gespeist werden. Dabei findet die Erzeugung und/oder der Verbrauch im regionalen Umkreis statt. Hier können auf kommunaler bzw. industrieller Ebene wichtige Keimzellen für H2-Ökosysteme entstehen. Dies ist insbesondere für regionale Nachfrage-Cluster, die erst spät an eine durchgängige Wasserstoff-Lieferkette angeschlossen werden können, von großer Bedeutung.

Regionale Konzepte zur Nutzung grünen Wasserstoffs (RWK)

Um Erzeugung, Transport und Verwendung von grünem Wasserstoff verbunden mit dem entsprechenden Aufbau von Wertschöpfungsketten vor Ort zu ermöglichen, ist ein wichtiger Ansatz, dass sich regionale Akteure zusammenschließen und entsprechende Konzepte erarbeiten. Ziel dieses Programmes ist es deshalb, die konzeptionelle Planung, Zusammenarbeit und Vernetzung auf lokaler und regionaler Ebene zur Vorbereitung konkreter Umsetzungsschritte zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Entwicklung regionaler Konzepte zur Nutzung grünen Wasserstoffs

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für Förderbaustein 1 sind kommunale Gebietskörperschaften.

Antragsberechtigt für Förderbaustein 2 sind Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Antragsberechtigt für Förderbaustein 3 sind Kommunale Eigenbetriebe und Netzbetreiber.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch höchstens 100.000 Euro.

Förderbaustein

1

2

3

Antragsteller

Kommunale Gebietskörperschaften

Forschungseinrichtungen

Unternehmen

Förderquote

Bis zu 90 %

Bis zu 100 %

Bis zu 50 %
ggf. plus KMU-Bonus

Förderfähige Ausgaben

Personalausgaben und Aufträge

Personalausgaben inkl. Projektpauschale bzw. Gemeinkosten

Personalausgaben inkl. Gemeinkosten nach Testat und Aufträge

Max. Höhe

100.000 € pro Einzelprojekt

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Der Stichtag für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen ist der 07.04.2024.

Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem pt-outline zu nutzen.

Die für diese Ausschreibung notwendigen Dokumente finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite und erkennen Sie an der Bezeichnung „RWK“.

Zeitlicher Ablauf

Zeitlicher Ablauf in Tabellenform

Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf (PDF der Ausschreibung). 

Interessierten wird empfohlen, sich im ersten Schritt mit dem Projektträger Karlsruhe in Verbindung zu setzen; Herr Vincent Weyershausen berät Sie gerne.

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Zentrales Sekretariat Karlsruhe

Daniela Sulzer | Stefanie Theisen 

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu