Beratungsförderung „Energiefahrplan“
Die zukunftsfähige Aufstellung von Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg ist eng mit der Erreichung der Klimaschutzziele des Landes verbunden. der Förderaufruf Beratungsförderung „Energiefahrplan“ im Rahmen des Förderprogramms "EnergizeBW" dient daher der Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen bei der Entwicklung eines Energiefahrplans mit energiesystemischem Ansatz.
Die Unternehmen setzen sich intensiv mit der Transformation und Dekarbonisierung ihrer Betriebe und der Energieeffizienz ihrer Prozesse auseinander. Der Weg von ersten Ideen über die Erstellung von Grobkonzepten bis hin zur Umsetzung konkreter Projekte auf Basis detaillierter Planungen stellt jedoch in vielen Fällen eine große Herausforderung dar. Hierbei erweist sich insbesondere die Komplexität des ganzheitlich energiesystemischen Ansatzes, der sowohl für eine möglichst effiziente Endenergienutzung als auch sinnvolle Sektorkopplung erforderlich ist, als sehr zeit- und kostenintensiv. Vor diesem Hintergrund dient der vorliegende Förderaufruf der Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen bei der Entwicklung eines Energiefahrplans mit energiesystemischem Ansatz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen durch externe Dienstleister. Ziel ist die Ausarbeitung eines Energiefahrplans bzw. die Konkretisierung von Transformations- und Dekarbonisierungsplänen.
Der Energiefahrplan soll alle relevanten Maßnahmen systemisch betrachten:
- Energieeffizienzpotenziale
- Integrationspotenziale
- Sanierungspotenziale
- Potenziale erneuerbarer Energien
- Energieeinsparpotenziale
- individuelle räumliche und organisatorische Gegebenheiten
Das Ergebnis des Energiefahrplans muss die durch seine Umsetzung erreichbare Endenergieeinsparung und Einsparung an Treibhausgasemissionen sowie die abgeschätzten Kosteneinsparungen und erforderlichen Investitionskosten ausweisen.
Gegenstand ist ausschließlich die konzeptionelle und fachliche Ausarbeitung des Energiefahrplans. Die technische Umsetzung des Energiefahrplans ist nicht Bestandteil der Förderung. Die Dienstleistungen dürfen nicht bereits über eine Bundesförderung finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen des Förderaufrufs sind Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes,
mit jeweils mindestens einem Standort in Baden-Württemberg antragsberechtigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einem Höchstbetrag gewährt.
- Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Abweichend davon werden Unternehmen, die nicht unter die Regelung der KMU fallen, eine Förderquote von 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.
- In jedem Fall beträgt der maximal mögliche Zuschuss 50.000 Euro.
Förderfähige Ausgaben im Sinne des Förderaufrufs sind Beratungskosten, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit den unter 2. aufgeführten Inhalten stehen mit einem maximalen Tagessatz von 1.200 Euro netto.
Eine Kumulierung der Förderzuschüsse im Rahmen dieses Förderaufrufs mit anderen öffentlichen Förderungen ist nicht zulässig. Die Förderung wird nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt.
Informationen zur Antragstellung
Die Antragstellung wird im Laufe der KW 18 freigeschaltet.