Ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Baden-Württemberg (REKOWI)

– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –

Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im 21. Jahrhundert stehen wir großen Herausforderungen gegenüber: dem voranschreitenden Klimawandel, Biodiversitätsverlust oder dem nicht nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. Mit unserem bisherigen linearen Wirtschaftsmodell wird es nicht gelingen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Vielmehr bedarf es einer grundlegenden Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft, die Treibhausgasneutralität zum Ziel hat und den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise schafft, die effizienter und sparsamer mit Ressourcen umgeht und in möglichst geschlossenen Kreisläufen denkt („circular economy“ oder „zirkuläres Wirtschaften“).

Der Förderaufruf wurde am 28.07.2023 um folgenden Passus ergänzt:
„Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, darf keine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden.“
Weitere Anpassungen wurden nicht vorgenommen. Die Frist zur Einreichung der Projektvorschläge bleibt davon unberührt.

Stichtage

Förderbaustein 1: 31.08.2023

Förderbaustein 2: 28.09.2023

Diese Ausschreibung dient der Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz Baden-Württemberg. Ziel ist es, Hemmnisse zur Umsetzung des ressourcenschonenden Wirtschaftens zu identifizieren, Potenziale aufzuzeigen und konkrete Lösungsansätze zu entwickeln. Ausgangspunkt dabei soll die Wirtschaftsstruktur Baden-Württembergs sein. Es sollen Lösungsansätze entwickelt werden, die es in den Unternehmen in Baden-Württemberg ermöglichen, eine ressourcenschonende und kreislauforientierte Wirtschaftsweise umzusetzen.

Förderbaustein 1: Potenzialanalysen/ Machbarkeitsstudien

Was wird gefördert?

Gefördert werden Potenzialanalysen/ Machbarkeitsstudien, die bestimmte Aspekte des ressourcenschonenden, kreislauforientierten Wirtschaftens näher beleuchten und aufzeigen, welche Umsetzungsmöglichkeiten es für die Unternehmen in Baden-Württemberg gibt und an welche Bedingungen dies geknüpft ist.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt nach De-minimis-Beihilfe und Art. 25 AGVO sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen können auf dem Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch maximal 80.000 Euro.

Förderbaustein 2: Verbundvorhaben

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von konkreten Maßnahmen für ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Unternehmen und deren Umsetzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt nach De-minimis-Beihilfe und Art. 25 AGVO sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen können auf dem Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.

Die Höhe der Zuwendung pro Verbund richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Teilvorhaben, beträgt jedoch maximal 400.000 Euro.

Zusammengefasste Förderbedingungen für Unternehmen

Förderbaustein

1

2

Fördergrundlage

De-minimis-Beihilfe/

Artikel 25 AGVO

De-minimis-Beihilfe/

 Artikel 25 AGVO

Förderquote

Industrielle Forschung

Durchführbarkeitsstudien

Experimentelle Entwicklung

-

50 Prozent*

-

50 Prozent*

-

25 Prozent*

Max. Höhe

80.000 €

400.000 €

* zusätzlich KMU-Bonus von bis zu 10% für mittlere bzw. 20% für kleine Unternehmen möglich

Informationen zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Antragsformulare können im Downloadbereich abgerufen werden.

Der Vollantrag ist als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die E-Mail-Adresse bwp@ptka.kit.edu mit dem Betreff „REKOWI“ und zusätzlich im Original in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens

31.08.2023 für Förderbaustein 1

bzw.

28.09.2023 für Förderbaustein 2

beim Projektträger Karlsruhe einzureichen:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zeitlicher Ablauf

Tabelle zeitlicher Ablauf REKOWI

Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf (PDF der Ausschreibung, auch barrierefrei).

Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich im ersten Schritt mit dem Projektträger Karlsruhe in Verbindung zu setzen.

Weiterführende Links

Landesstrategie Ressourceneffizienz

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Sekretariat Karlsruhe

Solvig Grünitz

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu