EnergizeBW dient dazu, einen positiven Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) zu erzielen. Es unterstützt Unternehmen und andere Akteure dabei, Energieeinsparpotentiale zu identifizieren und zu erschließen sowie erneuerbare Energien zur Dekarbonisierung der Energieversorgung zu nutzen. Hierbei sollen individuelle Randbedingungen bestmöglich berücksichtigt werden.
Eine Antragstellung ist immer nur auf Basis eines Förderaufrufs möglich.
Förderaufruf „Energiefahrplan“
Der Förderaufruf „Energiefahrplan” wurde veröffentlicht. Anträge können zu den Stichtagen 15. Juni, 15. September und 15. Dezember 2026 gestellt werden.
Direkt zum Förderaufruf.