Antragstellung
Projektförderprogramm zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen
Stufe 1: Skizzenverfahren
- Skizzen können jederzeit beim PTKA eingereicht werden (pkelf@ptka.kit.edu).
Dazu ist folgendes zu beachten:- Für die Erstellung einer Skizze zur Förderung eines Projektes kann im Vorfeld eine generelle Beratung des PTKA in Anspruch genommen werden.
- Grundsätzlich sind Skizzen im Format der aktuellen Skizzenvorlage zu erstellen.
- Die Skizzenvorlage ist als Template zu verstehen. Formatierung und Gliederung sind einzuhalten, und alle erforderlichen Angaben sind vollständig einzupflegen.
- Die Skizzeneinreichenden erhalten eine Empfangsbestätigung.
- Im weiteren Verlauf wird PTKA die eingereichte Skizze formal prüfen.
- Bei Abweichung von den untenstehenden Prüfpunkten wird PTKA die Skizze mit entsprechenden Kommentaren und Hinweisen zur Überarbeitung an die Skizzeneinreichenden zurückgeben.
Die wesentlichen Prüfpunkte sind hierbei:- Bezug (begründet) zum aktuellen Projektförderprogramm
- Einhaltung der Vorgaben aus der Skizzenvorlage (Format und vollständige Angaben)
- Prüfung der Angaben zu Projektpartnern, Unterauftragnehmern und assoziierten Partnern
- Wenn die Skizze den formalen Anforderungen genügt, wird diese im nächstmöglichen Begutachtungszyklus mit einer Präsentation vorgestellt.
- Das Projektkomitee Endlagerforschung (PK ELF) bewertet auf der Sitzung die Förderwürdigkeit fachlich.
Stufe 2: Antragstellung
- Auf Grundlage der im jeweiligen Haushaltsjahr im BMUKN zur Verfügung stehenden Fördermittel wird über alle als förderwürdig eingestuften Skizzen eine Priorisierung durch das BMUKN gemeinsam mit dem PTKA vorgenommen.
- Die Förderentscheidung trifft das BMUKN.
- Im Falle der Förderentscheidung erhalten die Skizzeneinreichenden von PTKA die Aufforderung, einen ausgearbeiteten vollständigen Antrag bzw. ein Angebot via easy-Online einzureichen.