Antragstellung
Projektförderprogramm zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen
Stufe 1: Skizzenverfahren
Skizzen können jederzeit beim PTKA eingereicht werden.
Dazu ist folgendes zu beachten:
Für die Erstellung einer Skizze zur Förderung eines Projektes kann im Vorfeld eine generelle Beratung des PTKA in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sind Skizzen im Format der aktuellen Skizzenvorlage zu erstellen. Die Skizzenvorlage ist als Template zu verstehen. Formatierung und Gliederung sind einzuhalten, und alle erforderlichen Angaben sind vollständig einzupflegen. Erläuterungen dazu sind in der Unterlage „Hinweise zur Skizzenvorlage“ enthalten.
Die Skizzeneinreichenden erhalten eine Empfangsbestätigung. Im weiteren Verlauf wird PTKA die eingereichte Skizze formal prüfen. Bei Abweichung von den untenstehenden Prüfpunkten wird PTKA die Skizze mit entsprechenden Kommentaren und Hinweisen zur Überarbeitung an die Skizzeneinreichenden zurückgeben. Die wesentlichen Prüfpunkte sind hierbei:
- Bezug (begründet) zum aktuellen Projektförderprogramm
- Einhaltung der Vorgaben aus der Skizzenvorlage (Format und vollständige Angaben)
- Prüfung der Angaben zu Projektpartnern, Unterauftragnehmern und assoziierten Partnern
Wenn die Skizze den formalen Anforderungen genügt, wird diese im nächstmöglichen Begutachtungszyklus mit einer Präsentation vorgestellt. Das Projektkomitee Endlagerforschung (PK ELF) bewertet auf der Sitzung die Förderwürdigkeit fachlich.
Stufe 2: Antragstellung
Auf Grundlage der im jeweiligen Haushaltsjahr im BMUKN zur Verfügung stehenden Fördermittel wird über alle als förderwürdig eingestuften Skizzen eine Priorisierung durch das BMUKN gemeinsam mit dem PTKA vorgenommen. Die Förderentscheidung trifft das BMUKN.
Im Falle der Förderentscheidung erhalten die Skizzeneinreichenden von PTKA die Aufforderung, einen ausgearbeiteten vollständigen Antrag bzw. ein Angebot via easy-Online einzureichen.