Begutachtung und Antragstellung
Die eingereichten Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Fachgutachterinnen und Fachgutachter nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien bewertet:
- Relevanz für den Förderbereich
- Höhe des Innovationsgehaltes, Originalität und Klarheit des Forschungs- und Entwicklungsansatzes
- Einbezug und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Qualität und Plausibilität der Ausarbeitungen zum Stand von W&T, den eigenen Vorarbeiten und dem Arbeitsplan
- Plausibilität der Zusammensetzung und Aufgabenteilung des Verbunds
- Qualität und Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts und der Wertschöpfungskette (Forschung bis zur Anwendung)
- überzeugendes Konzept für die Wissenschaftskommunikation
- Machbarkeit des Projekts, realistische Arbeits- und Zeitplanung
- Angemessenheit der Finanzplanung.
Auf Grundlage der Begutachtung entscheidet das BMFTR über die Auswahl der förderwürdigen Vorhaben.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die ausgewählten Antragstellenden werden anschließend zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags über easy-Online aufgefordert und erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens den entsprechenden Zuwendungsbescheid.