Verfahren zur Antragstellung
Allgemeine Informationen zur Projektförderung des BMFTR
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Förderungen können als Einzel- oder Verbundvorhaben erfolgen. Besondere Bedeutung wird der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses beigemessen.
Die Förderung im Rahmen des Förderkonzepts FORKA erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Stufe 1 – Skizzeneinreichung
Projektskizzen können laufend bei uns eingereicht werden (Die Begutachtung erfolgt in regelmäßigen Abständen).
Es empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme. Gerne beraten wir Sie zu Fördermöglichkeiten, Förderthemen sowie zur Ausgestaltung und Begutachtungsreife Ihrer Projektidee.
Stufe 2 – Begutachtung und Antragstellung
Die eingereichten Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Fachgutachterinnen und Fachgutachter nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien bewertet.